Zunehmend werden Wertermittlungen auch bei Scheidungen erstellt oder Testamenten beigelegt: Dies macht Sinn, wenn die eine Partei mit Grundbesitz, die andere mit Geld bedacht wird. In Folge der Erbschaftssteuerreform werden häufiger Gutachten angefragt. Damit kann unter Umständen die Steuerschuld reduziert werden, falls die Finanzbeamten den Immobilienwert zu hoch ansetzen.